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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Worklane GmbH ​​

1. Geltungsbereich

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden auf unsere Leistungen im Bereich Stellenanzeigen (Medialeistungen, Multi-Posting, Grafik, Text), Personalmarketing und Employer Branding (Webseitenerstellung und -pflege, Landing Pages, Social Media Grafik- und Textleistungen, Print, Online) Social Media Anzeigenschaltung, Pre-Screening von Bewerbern (Kontaktaufnahme mit Bewerbern, Screening der Bewerber, Durchführung erster Vorstellungsgespräche und Herstellung des Kontakts zwischen Bewerber und Kunde) einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Beratungsleistungen, (zusammen unsere „Leistungen“) Anwendung, die Worklane GmbH, Maastrichter Str. 1a, 41464 Neuss (im Folgenden „wir“ oder „Auftragnehmer“), für Sie als Auftraggeber („Kunde“) erbringt.

1.2 Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn wir haben deren Geltung ausdrücklich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir eine Leistung in Kenntnis entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführen.

1.3 Unsere AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.

 

2. Angebote

 

2.1 Unsere Angebote sind mangels anderweitiger Vereinbarung kostenlos.

 

2.2 Soweit nicht anderweitig im Angebot geregelt, halten wir uns an unser Angebot für die Dauer von zwei Wochen gebunden.

 

2.3 Wir behalten uns das Eigentum und/oder sämtliche (urheberrechtlichen) Nutzungsrechte an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Unterlagen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen, nutzen lassen oder vervielfältigen.

 

3. Leistungen

 

Inhalt und Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen, das Auftragsbudget sowie die konkrete Leistungsbeschreibung einschließlich Lieferzeit/Laufzeit ergeben sich aus unserem Angebot bzw. den darin Bezug genommen weiteren Unterlagen (Leistungsbeschreibung, Pflichtenheft, Dokumentation etc.). Soweit darin nichts Abweichendes vereinbart, gelten die vorliegenden AGB.

 

4. Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten des Kunden

 

4.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, teilt sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mit. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen.

 

4.2 Der Kunde unterstützt uns bei der Erfüllung unserer vertraglich geschuldeten Leistungen und erbringt alle zur Auftragsabwicklung erforderlichen Mitwirkungshandlungen unaufgefordert und auf eigene Kosten. Er hat uns insbesondere sämtliche Beistellungen gemäß Ziffer 6 sowie sonstige Unterlagen, Daten, Informationen, und Kontakte, die für die Leistungserfüllung notwendig sind, fristgerecht und kostenlos zur Verfügung zu stellen.

 

4.3 Weitere Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde mangels anderweitiger Vereinbarung auf seine Kosten vor.

 

4.4 Die vom Kunden zu erbringenden Mitwirkungshandlungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich Obliegenheiten dar. Einen etwaigen Mehraufwand durch nicht ordnungsgemäße oder nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungspflichten können wir zu den vereinbarten, oder mangels Vereinbarung zu unseren aktuellen Stundensätzen gesondert in Rechnung stellen. Unsere weitergehenden Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

 

5. Projektleitung

 

5.1 Soweit im Angebot nicht abweichend festgeschrieben, liegen die Projektleitung und -verantwortung bei uns.

 

5.2 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Erfüllung der vertraglichen Pflichten für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.

 

5.3 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

 

5.4 Übernehmen wir die Projektleitung gem. Ziffer 5.1, ist unser Ansprechpartner Leiter des Projektes und demgemäß für alle während des Projektes auftretenden Fragen sowie für das Einfordern und die Entgegennahme aller vom Kunden geschuldeten Informationen und sonstigen Mitwirkungshandlungen zuständig.

 

5.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

 

5.6 Vereinbarte Änderungen der Leistungen sind vom Projektleiter zu dokumentieren und vom Kunden schriftlich zu bestätigen. Die Änderungen sollen schriftlich in einem Änderungsprotokoll, das Vertragsbestandteil wird, festgehalten werden.

 

6. Beistellungen durch den Kunden; Freistellung

 

6.1 Sofern uns der Kunde Videos, Musikstücke, Texte, Bilder, Logos, Zeichnungen, Daten, Vorlagen, Dokumente etc. („Beistellungen“) zur Verwendung bei der Durchführung unserer Leistungen überlässt, versichert er, dass diese Beistellungen frei von Mängeln sind und keine Rechte Dritter, einschlägigen Gesetze oder Vorschriften oder Bestimmungen dieser AGB verletzen.

 

6.2 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, ist der Kunde für die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Verwertungsgesellschaften (wie beispielsweise der GEMA oder VG-Wort), insbesondere etwaiger Meldepflichten, der Einholung entsprechender Einwilligungen sowie der Abführung von Gebühren im Hinblick auf seine Beistellungen selbst verantwortlich.

 

6.3 Zu seinen Mitwirkungshandlungen gehört insbesondere auch die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen, fachkundigen Mitarbeitern, Kommunikationsmitteln und -anschlüssen sowie Hard- und Software und das Zugänglichmachen von Räumlichkeiten, soweit dies erforderlich ist.

 

6.4 Die geistigen Eigentumsrechte an den Beistellungen des Kunden verbleiben beim Kunden oder seinen Lizenzgebern. Der Kunde räumt uns hiermit (oder verschafft uns über die jeweiligen Inhaber der geistigen Eigentumsrechte) ein nicht-übertragbares, nicht-ausschließliches, weltweites, lizenzgebührenfreies Nutzungsrecht an den Beistellungen des Kunden für die Vertragsdauer zum Zwecke der Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag ein.

 

6.5 Der Kunde stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen vom Kunden zu vertretenen Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Beistellungen auf erstes Anfordern hin frei und übernimmt auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung für den Auftragnehmer.

 

7. Änderungswünsche des Kunden

 

7.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen nach Vertragsschluss ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber uns äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen.

 

7.2 Dem Auftragnehmer steht es frei, von dem Verfahren nach den Ziffern 7.3 bis 7.9 abzusehen und die Änderungswünsche des Kunden direkt auszuführen. Dies gilt insbesondere bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 2 Arbeitsstunden umgesetzt werden können.

 

7.3 Der Kunde ist vorbehaltlich der nachstehenden Ziffer 7.9 berechtigt, seinen Änderungswunsch bis zum Abschluss des Änderungsverfahrens jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.

 

7.4 Wir prüfen, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung und Terminen haben wird. Erkennen wir, dass aktuell zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilen wir dies dem Kunden mit und weisen ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führen wir die Prüfung des Änderungswunsches durch.

 

7.5 Nach Prüfung des Änderungswunsches werden wir dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

 

7.6 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.

 

7.7 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Ziffer 7.4 nicht einverstanden ist.

 

7.8 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Wir werden dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

 

7.9 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandzeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung des Auftragnehmers berechnet.

 

8. Lieferzeit/Laufzeit

 

8.1 Lieferfristen, Laufzeiten oder Liefertermine für unsere Leistungen werden von uns im Angebot angegeben.

 

8.2 Mangels anderweitiger Abrede beziehen sich unsere Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übermittlung unserer Leistungen an den Kunden.

 

8.3 Wir sind zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

 

8.4 Wir werden dem Kunden Leistungsverzögerungen unverzüglich nach unserer Kenntnis hiervon anzeigen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Einflussbereich des Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungshandlung, Verzögerungen durch den Kunden zuzurechnende Dritte etc.) haben wir nicht zu vertreten und berechtigen uns, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Unsere weitergehenden Ansprüche oder Rechte, insbesondere aus Annahmeverzug des Kunden, bleiben vorbehalten.

 

8.5 Im Falle des Leistungsverzugs ist der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, die uns der Kunde nach Eintritt des Leistungsverzugs gesetzt hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

8.6 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Falle eines von uns zu vertretenen Leistungsverzugs bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 16 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

9. Freigabe durch den Kunden; Abnahme bei Werkleistungen; Korrekturen

 

9.1 Vor einer Veröffentlichung oder Vervielfältigung einer Medialeistung (Stellenanzeige, Social Media Anzeige, Plakat, Flyer etc.) werden wir die von uns geschuldete Leistung an den Kunden zur Prüfung und Freigabe durch den Kunden übermitteln. Der Kunde hat unsere Leistung unverzüglich schriftlich freizugeben. Eine E-Mail genügt der Schriftform. Bis zur Freigabe durch den Kunden sind wir zu weiteren Folgeleistungen nicht verpflichtet.

 

9.2 Soweit wir einen bestimmten Arbeitserfolg („Werkleistung“) schulden, hat der Kunde unsere Leistung nach Meldung der Fertigstellung und Zugänglichmachen durch uns abzunehmen. Erachtet der Kunde die erbrachten Werkleistungen nicht als im Wesentlichen vertragsgemäß, so hat er uns seine Beanstandungen binnen zwei Wochen nach Zugänglichmachen der Werkleistungen mitzuteilen. Erhebt der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist keine Beanstandungen, gilt die Abnahme als stillschweigend erteilt. Wir werden den Kunden mit der Meldung der Fertigstellung auf diese Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

 

9.3 Bei gestalterischen Werkleistungen ist, sofern nicht anderweitig im Angebot definiert, eine Korrekturschleife in der vereinbarten Gegenleistung enthalten.

 

9.4 Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

 

9.5 Eine etwaig bestehende weitere Obliegenheit des Kunden, auf erkannte Mängel hinzuweisen, bleibt unberührt.

 

10. Vergütung und Zahlung

 

10.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Ist eine Vergütung nicht bestimmt, gelten unsere zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten.

 

10.2 Sofern sich aus unserem Angebot nichts anderes ergibt, versteht sich die mit dem Kunden vereinbarte Vergütung ausschließlich Reisekosten und anderer anfallender Fremdkosten.

 

10.3 Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht im Preis enthalten und wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.

 

10.4 Mangels anderweitiger Vereinbarung ist die Vergütung ohne Abzug nach Leistungserbringung und Rechnungsstellung innerhalb von 14 Kalendertagen. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns.

 

10.5 Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9 (neun) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu bezahlen. Ferner können wir eine Pauschale in Höhe von 40 Euro berechnen. Wir behalten uns die Geltendmachung höherer Zinsen und/oder eines weiteren Schadens vor. Die Pauschale nach Satz 2 wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

 

10.6 Wir sind berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

 

11. Nutzungsrechte, Werbung

 

11.1 Wir räumen dem Kunden die für den jeweiligen konkreten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den für den Kunden erstellten Endfassungen unserer Arbeitsergebnisse ein. Soweit im Angebot nicht anders vereinbart, räumen wir dem Kunden an unseren finalen Arbeitsergebnissen ein einfaches, auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränktes, Nutzungsrecht ein. Die Nutzungsrechte beinhalten nicht das Recht zur Weiterübertragung an Dritte. Hierzu bedarf es einer gesonderten Vereinbarung mit uns.

 

11.2 Die vorgenannten Nutzungsrechte an den Endfassungen unserer Arbeitsergebnisse gehen erst mit vollständiger Zahlung unserer Leistung auf den Kunden über. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung dulden wir eine Nutzung durch den Kunden widerruflich. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, endet unsere Duldung der Nutzung automatisch, ohne dass es dazu einer weiteren Erklärung durch uns bedarf.

 

11.3 Unsere Entwürfe und Endfassungen unserer Arbeitsergebnisse dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder verändert, noch ganz oder in Teilen nachgeahmt werden. Wir sind nicht verpflichtet, Rohdaten bzw. Rohmaterial („Rohdaten“) von Daten oder Druckvorlagen an den Kunden herauszugeben. Geben wir Rohdaten heraus, bleiben die Nutzungsrechte daran bei uns. Die Weitergabe der Rohdaten an Dritte, sowie jede Änderung bzw. Weiterbearbeitung der Rohdaten bedarf unserer gesonderten ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

 

11.4 Unsere dem Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit mitgeteilten oder zur Kenntnis gelangten Adressen und Ansprechpartner (insbesondere: Kontaktpersonen, E-Mail-Adressen, Anschriften, Telefon- und/oder Telefaxnummer) dürfen vom Kunden ausschließlich mit unserer ausdrücklichen Zustimmung, während der Zeit der Zusammenarbeit und nur soweit für diese erforderlich, genutzt werden. Sie dürfen Dritten weder zugänglich gemacht noch auf sonstige Weise zur Kenntnis gebracht werden.

 

11.5 Wir haben das Recht, auf Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.

 

11.6 Wir dürfen den Kunden auf unserer Webseite oder in anderen Medien als Referenzkunden (inkl. Nutzung des Logos) nennen und eine Pressemitteilung über den Auftrag mit dem Kunden herausgeben. Eine Pressemitteilung werden wir vor der Veröffentlichung mit dem Kunden abstimmen. Wir sind berechtigt, unsere Arbeitsergebnisse für Eigenwerbung zu nutzen.

 

12. Schutzrechtsverletzungen

 

12.1 Der Kunde wird uns unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren.

 

12.2 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen sind wir berechtigt – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung

 

12.2.1 nach vorheriger Absprache mit dem Kunde Änderungen an der Leistung vorzunehmen, die gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder

 

12.2.2 für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte zu erwerben.

 

13. Mängelrechte bei Werkleistungen

 

13.1 Soweit wir einen bestimmten Arbeitserfolg („Werkleistung“) schulden, gelten für die Mängelrechte des Kunden die nachfolgenden Regelungen.

 

13.2 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde die fällige Vergütung bezahlt hat. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.

 

13.3 Wir haften nicht für Mängel, soweit

 

13.3.1 der Kunde Änderungen an der von uns erbrachten Werkleistung vorgenommen hat,

 

13.3.2 eine Beistellung des Kunden mangelhaft war, es sei denn, dass diese Änderung oder Beistellung ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels war.

 

13.4 Der Kunde wird vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel der Werkleistung gegeben ist. Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt (Scheinmangel), können wir den Kunden mit den für die Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Werkleistungen zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen zuzüglich der angefallenen Auslagen belasten, es sei denn, der Kunde hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können.

 

13.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen bzw. den Mangel selbst zu beseitigen. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten im Übrigen die Bestimmungen in Ziffer 16.

 

13.6 Die Verjährungsfrist für alle Mängelansprüche des Kunden beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme durch den Kunden. Bei einer Haftung für Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei Garantien (§ 639 BGB) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, ebenso bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

13.7 Ziffer 13.6 gilt entsprechend für die Verjährung sonstiger Ansprüche des Kunden gleich welcher Art gegenüber uns, die auf einem Mangel der Leistung beruhen, es sei denn die Anwendung der gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfrist sonstiger Ansprüche gemäß Satz 1 beginnt abweichend von Ziffer 13.6 mit dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

 

14. „Worklane Shop“-Lösung

 

14.1 Der „Worklane Shop“ gibt dem Kunden Zugang zu einem vom Auftragnehmer optional zur Verfügung gestellten Portal. Über dieses Portal kann der Kunde selbsttätig unter Nutzung eines Verfügungsrahmens, also eines Höchstbetrages für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen, Stellenanzeigen für die Veröffentlichung in einem oder mehreren externen Jobportalen auswählen.

 

14.2 Nach Auswahl der zu veröffentlichenden Stellenanzeigen und Portale gelangt der Kunde zu einer Bestellübersicht, die die Gesamtkosten für die Bestellung aufschlüsselt. Sofern diese Kosten sich innerhalb des Verfügungsrahmens befinden, kann der Kunde seine Bestellung hier bestätigen, wodurch er dem Auftragnehmer den Auftrag erteilt, die vom Kunden ausgewählten Stellenanzeigen kostenpflichtig auf den vom Kunden ausgewählten Jobportalen zu veröffentlichen. Bis zur verbindlichen Bestätigung seiner Bestellung hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit, fehlerhafte Angaben zu korrigieren. Spätere Änderungen an den veröffentlichten Stellenanzeigen sind nicht möglich.

 

14.3 Auf Anfrage wird der Auftragnehmer dem Kunden ein verbindliches Angebot für den Zugang zum „Worklane Shop“ unterbreiten, das insbesondere den Verfügungsrahmen für die Shopnutzung enthält. Ein Vertrag über den Zugang zum „Worklane Shop“ kommt mit der Unterschrift des Kunden unter das Angebot zustande. An das Angebot ist der Auftragnehmer für die Dauer von einer Woche ab Übermittlung des Angebots an den Kunden gebunden.

 

14.4 Für den Zugang zum „Worklane Shop“ hat der Kunde an den Auftragnehmer ein Entgelt zu entrichten, dessen Höhe sich aus dem Angebot ergibt. Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart, ist das Entgelt sofort nach Vertragsschluss fällig. Der Zugang zum „Worklane Shop“ ist zeitlich nicht begrenzt. Dem Auftragnehmer steht es jedoch jederzeit frei, den „Worklane Shop“ insgesamt einzustellen.

 

14.5 Der Kunde darf den „Worklane Shop“ nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Der Kunde muss seine Zugangsdaten für den „Worklane Shop“ dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter schützen. Der Kunde ist verpflichtet, die Einhaltung der Bedingungen der vom Kunden für die Veröffentlichung ausgewählten Jobportale zu gewährleisten.

 

14.6 Der Kunde räumt dem Auftragnehmer die für die Veröffentlichung der vom Kunden ausgewählten Stellenanzeigen auf den vom Kunden ausgewählten Jobportalen erforderlichen Rechte für die Dauer der Veröffentlichung ein. Dies beinhaltet insbesondere Rechte zur Nutzung von Marken und Unternehmensnamen, Bildmaterial sowie urheberrechtliche Nutzungsrechte am sonstigen Inhalt der Stellenanzeigen.[A1] 

 

14.7 Der „Worklane Shop“ dient als technische Plattform zur Verwaltung von Stellenanzeigen. Die Veröffentlichung durch die Jobbörsen selbst richtet sich nach den Bedingungen der jeweiligen Jobbörse, die ebenfalls auf den Jobbörsen zu finden ist. Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere keinerlei Verpflichtungen hinsichtlich einer Mindestanzahl oder Mindestqualität von Bewerbungen, die aufgrund einer über den „Worklane Shop“ zur Veröffentlichung ausgewählten Stellenanzeige beim Kunden eingehen. Der Auftragnehmer übernimmt auch keine Verpflichtung hinsichtlich der optischen Wiedergabe der über den „Worklane Shop“ veröffentlichten Stellenanzeigen beim jeweiligen Jobportal, wird aber nach besten Kräften anstreben, dass die Stellenanzeigen optisch möglichst unverändert veröffentlicht werden.

 

14.8 Der Auftragnehmer gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit des „Worklane Shop“ während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird den „Worklane Shop“ in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten technischen Zustand erhalten. Der Auftragnehmer ist, ohne dass sich hieraus eine Verpflichtung ergäbe, jederzeit zur Aktualisierung, Weiterentwicklung oder Anpassung des „Worklane Shop“ berechtigt.

 

14.9 Der Auftragnehmer gewährt eine Gesamtverfügbarkeit des „Worklane Shop“ von mindestens 99 % im Monat. Als Verfügbarkeit gilt es, wenn der Kunde die Möglichkeit hat, sämtliche Hauptfunktionen des „Worklane Shop“ zu nutzen. Der Kunde hat Störungen unverzüglich an den Auftragnehmer zu melden. Während seiner Geschäftszeiten wird der Auftragnehmer ihm gemeldete Störung binnen 48 Stunden ab Eingang der Störungsmeldung beheben. Während Störungszeiten hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit die Bestellung via E-Mail an shop@worklane.de aufzugeben.  Wartungszeiten sowie Störungszeiten unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit. Unerhebliche Störungen bleiben bei der Verfügbarkeitsberechnung außer Betracht.

15. Pre-Screening und Placement Business

 

15.1 Soweit ausdrücklich vereinbart, führen wir für den Kunden gemäß objektiv festgelegter und vom Kunden vorgegebener Kriterien ein Pre-Screening [CP3] der eingegangenen Bewerbungen durch, um eine Vorauswahl zu treffen.

 

15.2 Der Kunde ist ausschließlich dafür verantwortlich, dass die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, das Grundgesetz und vergleichbare, zwingend zu berücksichtigende Vorschriften bei der Bewerberauswahl berücksichtigt werden. Der Auftragnehmer kennzeichnet lediglich offenbar besonders geeignete Bewerber anhand der vorgegebenen Kriterien, es werden jedoch alle Bewerbungen übermittelt, sodass die Auswahl der geeigneten Bewerber ausschließlich dem Kunden obliegt. Nach Rückmeldung des Kunden, welcher der Bewerber geeignet erscheint, übernimmt der Auftragnehmer die erste Kontaktaufnahme mit dem Bewerber, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

 

15.3 Soweit ausdrücklich vereinbart, führt der Auftragnehmer des Weitern anhand der vom Kunden gemäß vorstehender Ziffer

 

15.4 übermittelten Kriterien erste Bewerbungsgespräche und stellt schließlich den Kontakt zwischen den bestgeeigneten Bewerbern und dem Kunden her.  Die durch den Kunden übermittelten Kriterien dürfen nicht den hinsichtlich des Bewerbungsprozess geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, den Bestimmungen des Grundgesetzes und vergleichbaren Rechtsvorschriften widersprechen.

 

16. Haftung

 

16.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

 

16.2 Wir haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen unter Ziffer 16.2.1 und 16.2.2:

 

16.2.1 Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.

 

16.2.2 Die sich aus Ziffer 16.2.1 ergebenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

16.3 Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

16.4 Für den Verlust von Daten haften wir insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

 

17. Geheimhaltung, Datenschutz

 

17.1 Der Auftragnehmer und der Kunde verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen („Betriebsgeheimnisse“) des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertrags zu verwenden. Zu unseren Betriebsgeheimnissen gehören auch die nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen.

 

17.2 Der Kunde wird unsere Leistungen Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der ihm eingeräumten Nutzungsbefugnisse erforderlich ist.

 

17.3 Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Betriebsgeheimnisse, die (i) zur Zeit ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner bereits offenkundig oder der anderen Vertragspartei bekannt waren; (ii) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner ohne Verschulden der anderen Vertragspartei offenkundig geworden sind; (iii) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner der anderen Vertragspartei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind; (iv) die von einer Vertragspartei eigenständig, ohne Nutzung der Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, entwickelt worden sind; (v) die gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen – vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert den Vertragspartner hierüber unverzüglich und unterstützt ihn in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw. Entscheidungen; oder (vi) soweit dem Vertragspartner die Nutzung oder Weitergabe der Betriebsgeheimnisse auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrags gestattet ist.

 

17.4 Der Auftragnehmer und der Kunde halten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein. Sofern der Kunde einen Zugriff durch uns auf personenbezogene Daten, für die der Kunde in datenschutzrechtlicher Hinsicht verantwortlich ist, nicht ausschließen kann, werden die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag schließen. Die gilt insbesondere im Falle der Erbringung von HR-Leistungen durch den Auftragnehmer, und, in diesem Zusammenhang, der Verarbeitung personenbezogener Daten etwaiger Bewerber (einschließlich der Möglichkeit einer Bewerbervorauswahl, Einsicht in Bewerberdaten und Verarbeitung von Bewerbungseingängen) durch den Auftragnehmer.

 

18. Schlussbestimmungen

 

18.1 Wir sind berechtigt, bei der Erbringung unserer Leistungen Dritte als Unterauftragnehmer heranzuziehen.

 

18.2 Sofern der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden Neuss. Wir sind auch zur Klageerhebung am Sitz des Kunden sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.

 

18.3 Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

 

18.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt.

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